Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

1. Umfang der Lieferverpflichtung
Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Leistungen, die darin nicht aufgeführt sind, werden besonders in Rechnung gestellt. Änderungen sind uns innert acht Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen.

2. Preise
2.1 Die Preise verstehen sich netto ab Lager Rotkreuz (exkl. Transport) inkl. Verpackung exkl. Mehrwertsteuer.
2.2 Bei Erhöhung von Steuern und Abgaben sowie Schwankungen der Rohstoffpreise behalten wir uns Preisänderungen vor.
2.3 Auf Lieferungen im Wert von weniger als Fr. 250,- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von Fr. 20,-. Für Muster- und Probesendungen wird dieser Aufschlag bei Nachbestellung wieder gutgeschrieben.

3. Verpackung
Die Verpackung erfolgt produkt- und auftragsbezogen günstigst nach unserem Ermessen. Wahlweise kann der Versand in Gitterbox- und Euro-Paletten erf­olgen. Euro-Paletten und Gitterboxen müssen bauseits bei Anlieferung getauscht werden, falls nicht möglich sind diese binnen 2 Wochen an BITO in Rotkreuz zu retournieren. Ansonsten müssen die Gebinde in Rechnung gestellt werden!

4.  Montage
Soweit wir zur Montage verpflichtet sind, erfolgt die Montage ausschließlich nach unseren separaten Montagebedingungen.

5. Zahlung
5.1 Die Preise sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.
5.2 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung und Montage aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht werden.
5.3 Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von uns nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzuhalten.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, Änderungen des Standortes der gelieferten Waren bekanntzugeben. Wir können diesen Eigentumsvorbehalt nach freiem Ermessen in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen lassen und dem Vermieter der Räumlichkeiten mitteilen.

7. Liefertermin
Die vereinbarten Liefertermine gelten als ungefähr und werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.

8. Transport und Montage
8.1 Kosten und Gefahr für den Versand der Lieferung ab Lager Rotkreuz trägt der Besteller.
8.2 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Lager Rotkreuz auf den Besteller über. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, gehen sie ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf diesen über.
8.3 Für jede Lieferung stellen wir dem Besteller eine ausführliche Montageanleitung zur Verfügung. Der Besteller hat die Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, selbst auf eigene Rechnung und Gefahr zu montieren.

9. Prüfung der Lieferung und Mängelrüge
Der Besteller hat die Lieferung sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innert acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen.

10. Garantie und Haftung
10.1 Wir garantieren, daß die bestellte Ware in einwandfreiem Zustand geliefert wird. Teile, die nachweisbar infolgeschlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, reparieren resp. ersetzen wir auf unsere Kosten innert angemessener Frist.
10.2 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Mißachtung vonMontagevorschriften, übermäßiger Belastung, chemischer oder   elektrolytischer Einflüsse sowie infolge aller weiteren Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
10.3 Die Garantiezeit beträgt sechs Monate ab Lieferung. Für ersetzte Teile beginnt die Garantie neu zu laufen.
10.4 Jeder weitere über die Garantieleistungen gemäß Ziff. 8.1-8.3 hinausgehende Anspruch des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages, ist wegbedungen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.

11. Umtausch – Warenrückgabe
Stimmen wir einem Umtauschverlangen bzw. einer Warenrückgabe des Bestel­lers zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Besteller die daraus ent­stehenden Kosten. Voraussetzung für einen Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ist, dass der Besteller die Ware auf sein Risiko zurücksendet und dass sie bei Ankunft in einwandfreiem Zustand ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ausgeschlossen. Für vereinbarte Warenrücknahmen er­tei­len wir eine Gutschrift unter Einbehalt einer Bearbei­tungs­gebühr in Höhe von 10 % des Bruttowarenwertes, mindestens in Höhe von CHF 30. Diese Gutschrift kann nur auf Forderungen für weitere Aufträge verrechnet werden; eine Erstattung in anderer Form ist nicht möglich.

12. Gültigkeit der Bedingungen
Diese allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

13. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Dieses Rechtsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht.
13.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Rotkreuz.
13.3 Gerichtsstand ist ausschließlich Zug.

BITO-Lagertechnik
Bittmann AG

Juli 2008


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Industriestr. 11
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