| Gesetzliche Grundlage | Nach § 10 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitsmittel (Regale, etc…) von einer befähigten Person prüfen zu lassen. Gemäß §3 BetrSichV in Verbindung mit der DIN EN 15635 muß die Regalinspektion in Zeitabständen von höchstens 12 Monaten geschehen. |
| Die Regalinspektion durch BITO-Spezialisten | Die Regalinspektion beinhaltet die Prüfung von Palettenregal, Einfahrregal, Durchfahrregal, Kragarm, Mehrgeschossanlagen, Durchlaufregal. |
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